Mittwoch, 25. Juli 2012

Wahlrecht verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht droht mit Neuwahlen

Wird der Bundestag nach den Parlamentsferien vom Verfassungsschutz beobachtet, weil im Parlament zumindest neun CDU-Abgeordnete sitzen, die bei einer Wahl, die dem deutschen Grundgesetz entsprochen hätte, dort gar nicht wären, weil sie lediglich mit Überhangmandaten hineingemogelt worden sind? Oder erklärt die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, bevor der Bundestag von den Karlsruher Richtern aufgelöst werden kann?

Über drei Jahre haben Union und FDP an einem neuen Wahlrecht herumgebastelt, weil das alte vor dem Bundesverfassungsgericht keinen verfassungsrechtlichen Gefallen gefunden hatte. Was dabei herauskam, gefiel den Hütern des Grundgesetzes noch weniger. Die waren heute richtig sauer. Sie zerrissen alles, was die Regierungsparteien zu Papier gebracht hatten, um dem Verhältniswahlrecht den Garaus zu machen. Der aktuelle Bundestag ist nicht mehr rechtmäßig gewählt. Karlsruhe droht sogar schon mit Neuwahlen, wenn die Politik nicht endlich und dazu auch noch schnell ein Wahlrecht zustande bringt, das mit dem Grundgesetz in Einklang steht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Sieg der Demokratie über das Machtstreben von Politikerinnen und Politikern, die irgendwann vergessen haben, von wem in diesem Staat die Macht ausgeht…

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